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Schulelternrat

Shortcode Usage

Der  Schulelternrat (NSchG §90)

 

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.

Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesamtkonferenz .

Die  oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein.

 

20200206_Geschäftsordnung des Schulelternrates der Gelben

Vorsitzende

1. Vorsitzende : Frau Wittor (2a)
Stellvertreterin: Frau Meier (2b)