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ab 10.01.22 nur noch medizinische Masken!

Liebe Eltern,

soeben hat uns die aktuelle Rundverfügung Nr. 31 / 2021 erreicht. Diese ist für die Schule bindend.

Darin wird noch einmal darauf hingewiesen,
dass im Schulgebäude während des Unterrichtes und außerhalb des Unterrichtes aller Schuljahrgänge grundsätzlich eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr können nur noch bis zu den Weihnachtsferien anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder
textilähnliche Barriere tragen.
Ab dem 10. Januar 2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske tragen. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind unzulässig.
FFP2-Masken sind für Kinder im Grundschulalter nicht empfohlen.

Bitte bevorraten Sie sich also mit ausreichend Kinder-OP-Masken.
Ohne geeignete Maske kann Ihr Kind nach den Weihnachtsferien leider nicht am Unterricht teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Loß